Das elektronische Rezept, kurz eRezept, ist eine digitale Weiterentwicklung des herkömmlichen Papierrezepts für die Arzneimittelverordnung. Das eRezept ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und bietet zahlreiche Vorteile in Bezug auf Effizienz, Sicherheit und Nachverfolgbarkeit.
Im Gegensatz zum traditionellen Papierrezept erfolgt die Ausstellung des eRezepts durch Ärzt:innen in elektronischer Form. Diese übermittelt die verschriebenen Medikamente digital an die Apotheke. Die Patient:innen können die Verschreibung mittels ihrer Elektronischen Gesundheitskarte, über eine App (E-Rezept-App der gematik) oder einen Ausdruck des eRezepts in der Apotheke vor Ort oder bei einer Online-Apotheke einlösen.
Ein zentraler Vorteil des eRezepts liegt in der verbesserten Effizienz des Verschreibungsprozesses. Die digitale Übermittlung beschleunigt die Bearbeitung in der Apotheke erheblich. Apotheker:innen können die verschriebenen Medikamente direkt auslesen und vorbereiten, was zu verkürzten Wartezeiten für die Patient:innen führt. Dies ist besonders in Notfällen oder bei dringend benötigten Medikamenten von entscheidender Bedeutung. Zudem werden unnötige Wege in die Arztpraxis gespart, weil händische Unterschriften entfallen oder Folgerezepte ohne erneuten Besuch in der Praxis ausgestellt werden können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des eRezepts ist die verbesserte Sicherheit. Durch die digitale Übermittlung werden Übertragungsfehler und Missverständnisse, die bei handschriftlichen Papierrezepten auftreten können, minimiert. Die elektronische Erfassung der Daten sorgt für eine klare und eindeutige Dokumentation, was das Risiko von Verwechslungen oder falschen Dosierungen reduziert.
Die Nachverfolgbarkeit von Medikamenten wird durch das eRezept ebenfalls gestärkt. Jedes verschriebene Medikament wird digital erfasst und kann somit leicht rückverfolgt werden. Dies trägt dazu bei, Arzneimittelsicherheit und einen Qualitätsstandard zu gewährleisten. Auch die Überwachung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten wird erleichtert. Das ist besonders für Patient:innen, die mehrere Medikationen einnehmen, von Bedeutung.
Für Patient:innen bietet das eRezept zusätzlichen Komfort. Sie können ihr eRezept digital erhalten und müssen keine physischen Dokumente mit sich führen. Die Abholung der Medikamente in der Apotheke wird beschleunigt, da die Daten bereits vorliegen. Zudem können Patient:innen ihre eRezepte digital verwalten und etwa in der elektronischen Patientenakte archivieren, was die Organisation ihrer Gesundheitsunterlagen erleichtert.
Die Einführung des eRezepts bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. So ist die Einführung einheitlicher technischer Standards notwendig, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen sicherzustellen. Darüber hinaus sind Datenschutzvorgaben einzuhalten, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.
Das Papierrezept für verschreibungspflichtige Medikamente wurde am 1. Januar 2024 verpflichtend durch das eRezept abgelöst. Vertragsärzt:innen, die aus technischen Gründen nicht beziehungsweise noch nicht in der Lage sind, ein eRezept auszustellen, müssen ersatzweise auf das Papierrezept zurückgreifen. Apotheken dürfen diese noch für Sprechstundenbedarf, Hilfsmittel, Betäubungsmittel, bei Haus- und Heimbesuchen sowie bei einem Ausfall der Infrastruktur einlösen.