Die elektronische Patientenakte (ePA)
In einem digitalisierten Gesundheitswesen kommt der elektronischen Patientenakte eine Schlüsselfunktion zu. In dieser von den Patient:innen selbst geführten digitalen Akte können wichtige medizinische Daten lebenslang, zentral und sicher gespeichert werden. Die Patient:innen gewähren Mediziner:innen oder Psychotherapeut:innen (egal ob in Praxen oder in medizinischen Einrichtungen arbeitend) Zugriff auf die Informationen und können diesen auch die Erlaubnis zum Befüllen der ePA geben. Seit dem 01.01.2021 sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten kostenfrei eine ePA zur Verfügung zu stellen.
Die ePA soll dazu beitragen, die Behandlung zu verbessern. Sie verhindert Doppeluntersuchungen und erleichtert besonders bei chronisch Kranken oder Menschen mit komplexen Krankheitsgeschichten die Dokumentation und die Verfügbarkeit der Dokumente für alle Behandelnden.
Nach dem Willen der Bundesregierung wird künftig jede:r gesetzlich Krankenversicherte automatisch eine ePA erhalten. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen und so von dem sogenannten Opt-Out Gebrauch machen (der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“), denn grundsätzlich ist und bleibt die Nutzung der ePA freiwillig.