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Neuigkeiten

17. Jul 2018

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen. Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

(bmbf.de) Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, in denen medizintechnische Innovationen signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen. Der Nachweis des medizinischen Bedarfs muss bei Antragstellung erbracht werden.

Im Rahmen der Förderrichtlinie des BMBF sind Projekte im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III bzw. In-Vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D sowie der Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im Unternehmen hinsichtlich der klinischen Validierung dienen, förderfähig.

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Zur Förderrichtlinie gelangen Sie hier

 

Quelle:
BMBF

 

Datum


17. Juli 2018
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